Malerei, Böden, neue Sanitärobjekte oder eine neue Küche sind bewilligungsfrei. Sobald Sie jedoch tragende Wände öffnen, Wohnungen zusammenlegen, Nassräume verlegen oder Fenster in einer Schutzzone tauschen, wird die Wiener Bauordnung relevant: Je nach Eingriff braucht es eine Bauanzeige oder eine Baubewilligung der Baubehörde, dazu Pläne und einen statischen Nachweis.
In Schutzzonen und bei denkmalgeschützten Objekten kommen Auflagen zu Fassade, Fenstern und historischen Bauteilen dazu. Das verlängert die Vorlaufzeit, verhindert aber teure Rückbauten. Deshalb klären wir Genehmigungsfragen vor dem Abbruch – nicht danach.
Zweiter Faktor ist die Hausgemeinschaft: Eingriffe an allgemeinen Teilen des Hauses – Steigleitungen, Rauchfänge, Fassade, Fenster – brauchen die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Die Hausverwaltung regelt außerdem Lärmzeiten, Aufzugsnutzung und Baustellenzugang.
Wir stimmen diese Punkte im Vorfeld ab und dokumentieren den Zustand vor Baubeginn. Wie der Ablauf danach aussieht, lesen Sie auf der Seite zur Kernsanierung in Wien.