Wohnungssanierung Wienby Aurea Bau e.U.

Wiener Rahmenbedingungen

Sanierungsförderung, wohnfonds_wien und Wiener Bauordnung

Wer in Wien saniert, bewegt sich zwischen Gründerzeit-Bausubstanz, Hausverwaltung, Förderstellen und Baubehörde. Diese Seite fasst zusammen, was bei einer Sanierung im Wiener Altbau und Zinshaus praktisch zu beachten ist – aus Sicht eines ausführenden Betriebs. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilen die Stadt Wien und der wohnfonds_wien.

Förderungen: wer wofür zuständig ist

wohnfonds_wien

Der wohnfonds_wien wickelt die geförderte Wohnhaussanierung ab – klassisch die Sockelsanierung ganzer Zinshäuser mit Dach, Fassade, Fenstern und Steigleitungen. Ansprechpartner ist in der Regel die Hauseigentümerin oder die Hausverwaltung.

Stadt Wien

Für einzelne Maßnahmen wie thermische Verbesserung, Heizungstausch oder barrierefreie Anpassungen gibt es Förderprogramme der Stadt Wien. Die Richtlinien ändern sich – prüfen Sie den aktuellen Stand vor Auftragsvergabe.

Aurea Bau e.U.

Wir liefern die technische Grundlage: Bestandsaufnahme, Leistungsbeschreibung, Angebot und Fotodokumentation. Damit können Sie Förderanträge sauber unterlegen und die Maßnahme belegen.

Weiterführende Informationen: wohnfonds_wien und Stadt Wien – Wohnen und Wohnbautechnik.

Wiener Bauordnung: Renovierung, Anzeige, Bewilligung

Malerei, Böden, neue Sanitärobjekte oder eine neue Küche sind bewilligungsfrei. Sobald Sie jedoch tragende Wände öffnen, Wohnungen zusammenlegen, Nassräume verlegen oder Fenster in einer Schutzzone tauschen, wird die Wiener Bauordnung relevant: Je nach Eingriff braucht es eine Bauanzeige oder eine Baubewilligung der Baubehörde, dazu Pläne und einen statischen Nachweis.

In Schutzzonen und bei denkmalgeschützten Objekten kommen Auflagen zu Fassade, Fenstern und historischen Bauteilen dazu. Das verlängert die Vorlaufzeit, verhindert aber teure Rückbauten. Deshalb klären wir Genehmigungsfragen vor dem Abbruch – nicht danach.

Zweiter Faktor ist die Hausgemeinschaft: Eingriffe an allgemeinen Teilen des Hauses – Steigleitungen, Rauchfänge, Fassade, Fenster – brauchen die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Die Hausverwaltung regelt außerdem Lärmzeiten, Aufzugsnutzung und Baustellenzugang.

Wir stimmen diese Punkte im Vorfeld ab und dokumentieren den Zustand vor Baubeginn. Wie der Ablauf danach aussieht, lesen Sie auf der Seite zur Kernsanierung in Wien.

Zinshaus-Sanierung und Wiener Gründerzeit-Altbau

Dippelbaumdecken

Historische Holztramdecken sind tragfähig, aber begrenzt belastbar. Neue Estriche, Fliesenböden oder Badewannen brauchen eine Beurteilung des Aufbaus – oft löst ein Trockenestrich das Gewichtsproblem.

Steigleitungen & Elektrik

In vielen Zinshäusern sind Wasser- und Abflussstränge sowie Verteiler jahrzehntealt. Im Zuge der Wohnungssanierung erneuern wir alles innerhalb der Wohnung; Stränge im Haus laufen über die Hausverwaltung.

Feuchtigkeit im Sockel

Aufsteigende Feuchte in Erdgeschoss- und Souterrainwohnungen muss vor neuen Oberflächen ursächlich behandelt werden, sonst löst sich der Putz nach wenigen Monaten wieder.

Stuck, Kastenfenster, Parkett

Wo die Substanz es zulässt, erhalten und restaurieren wir. Kastenfenster lassen sich häufig aufarbeiten und abdichten – das erhält den Charakter der Wiener Gründerzeitwohnung.

Aurea Bau e.U. führt diese Arbeiten mit eigenen Fachkräften und eingespielten Professionisten aus. Für umfassende Großprojekte, Rohbauarbeiten und statische Berechnungen finden Sie hier alle Infos zu Aurea Bau e.U..

Jetzt kostenlose Erstberatung in Wien vereinbaren

Wir prüfen vor Ort, welche Maßnahmen sinnvoll sind, was genehmigungspflichtig ist und was es realistisch kostet.

Mehr über Aurea Bau

Häufige Fragen zu Förderung und Bauordnung in Wien

Gibt es in Wien Förderungen für die Wohnungssanierung?+

Ja, die Stadt Wien fördert Sanierungen über den wohnfonds_wien und über Förderstellen der Stadt (z. B. für thermische Maßnahmen oder den Heizungstausch). Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, hängt vom Objekt, vom Umfang und von den aktuellen Richtlinien ab. Die verbindliche Auskunft kommt von der Förderstelle – wir liefern die technischen Unterlagen zur Maßnahme.

Was ist der Unterschied zwischen Sockelsanierung und Wohnungssanierung?+

Die Sockelsanierung betrifft das gesamte Haus (Fassade, Dach, Steigleitungen, Fenster) und wird üblicherweise von der Eigentümerin des Hauses über den wohnfonds_wien abgewickelt. Die Wohnungssanierung betrifft Ihre Wohnung innerhalb der Wohnungseigentums- oder Mietgrenzen.

Wann brauche ich eine Bauanzeige oder Baubewilligung?+

Rein oberflächliche Renovierungen sind in der Regel frei. Sobald tragende Bauteile, Durchbrüche, Grundrissänderungen, Fenster in Schutzzonen oder Zusammenlegungen betroffen sind, greift die Wiener Bauordnung: Es braucht eine Anzeige oder Bewilligung der Baubehörde (MA 37) und meist einen Statiker. Wir klären das vor Baubeginn und binden Planer und Statiker ein.

Was ist bei einer Zinshaus-Sanierung zu beachten?+

Bei Zinshäusern sind Dippelbaumdecken, Steigleitungen, Feuchtigkeit im Sockelbereich und der Erhalt von Stuck, Kastenfenstern und Parkett die zentralen Themen. Dazu kommen Abstimmungen mit Hausverwaltung, Mietrecht und – in Schutzzonen – dem Denkmalschutz.

Übernimmt Aurea Bau die Behördenwege?+

Wir koordinieren Planer und Statiker, bereiten die Unterlagen für Anzeige oder Einreichung vor und führen anschließend alle Gewerke aus. Die Antragstellung erfolgt gemeinsam mit Ihnen als Eigentümerin oder Eigentümer.

Anfrage senden – Rückruf von Aurea Bau

Beschreiben Sie Ihr Projekt in wenigen Zeilen. Aurea Bau e.U. meldet sich zeitnah telefonisch bei Ihnen und vereinbart eine Besichtigung.

Aurea Bau e.U. ruft zeitnah zurück – meist innerhalb eines Werktags. Eilig? +43 1 4923013

AnrufenWhatsApp